eGovernment
Ziel
eGovernment soll den Bürgerinnen und Bürgern schnellere und unkompliziertere Dienstleistungen bieten und dem Staat dadurch Kosten ersparen. Der "Staat" soll von einer Vaterrolle in eine dienstleistungsorientierte Partnerrolle gewandelt werden. Hierbei soll die Interaktivität von Informations- und Kommunikationstechnologien für den Geschäftsverkehr mit dem Bürger genutzt werden, damit vorhandenes Personal überwiegend für die Erledigung der eigentlichen Anfragen eingesetzt werden kann.
Ursachen
eGovernment ist mit der Zeit zu einem selbstverständlichen Dienst von Verwaltungen geworden. Man verspricht sich von eGovernment neben einer höheren Effektivität der Dienstleistungen auch eine Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Wissen. Zur raschen Entwicklung des eGovernments haben einerseits Erfahrungen der Bürger und Unternehmen beigetragen, die den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auch aus anderen Bereichen des Alltags kennen, etwa E-Banking, und die Vorzüge (Zeitersparnis, Erreichbarkeit und Qualität der Dienstleistungen) nun auf die Exekutive übertragen. Andererseits führte die zunehmende Finanznot von Verwaltungen zum Wunsch nach Kostensenkungen, die durch eGovernment teilweise erreichbar sind. Hierbei spielen insbesondere auch strategische Überlegungen, etwa hin zu New Public Management eine Rolle.
Nutzen
eGovernment muss mit einer Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse einhergehen. Durch Medienbrüche sind viele Prozesse gar nicht für eGovernment geeignet, jedoch ist es sinnvoll, zu überprüfen, ob durch Workflowverarbeitung eine prozessorientierte Umgestaltung erfolgen kann. Für den Bürger liegen echte Mehrwerte vor allem bei Transaktionsprozessen, weniger bei Informations- und Kommunikationsprozessen. Tatsächlich sind Informationsprozesse (z. B. die Möglichkeit, Öffnungszeiten im Web abzufragen) und Kommunikationsprozesse (z. B. die Möglichkeit, per E-Mail Kontakt mit einem Mitarbeiter aufzunehmen) in vielen Verwaltungen der deutschsprachigen Länder bereits stark entwickelt. Vielfach fehlt es jedoch an der Möglichkeit, interaktiv Formulare auszufüllen oder Anträge zu stellen (Transaktionsprozesse). Insbesondere der Einsatz von Content-Management-Systemen kann bei Strukturierung von Webpräsenzen hilfreich sein und somit auch dem eGovernment dienen. Vielfach werden solche Systeme in Verwaltungen aber noch nicht eingesetzt. Im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 wurde u.a. deshalb eine Basiskomponente Content-Management-System bereitgestellt, die speziell für den Bedarf der Bundesverwaltung entwickelt wurde, der sogenannte Government Site Builder (GSB). Im Rahmen der sogenannten "Kieler Beschlüsse" kann diese Basiskomponente auch von Ländern und Kommunen genutzt werden, die dazu allerdings über Lizenzen für das zugrunde liegende kommerzielle Content Management System verfügen müssen.
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